AGBs
CompanyCheck Deutschland GmbH - Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizin • Arbeitssicherheit • Datenschutz • Brandschutz • Elektro-Check
Schillerstraße 47/49
22767 Hamburg
Telefon: 040-9999 96000
Fax: 040-9999 96099
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CompanyCheck Deutschland GmbH
1. Geltungsbereich
Die CompanyCheck Deutschland („Gesellschaft“) erbringt Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Datenschutz sowie Elektrosicherheit. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die von der Gesellschaft erbracht werden.
2. Definitionen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
sind betriebsspezifische Leistungen und bezeichnen arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen (z.B. gem. FeV), Impfungen und alle sonstigen medizinischen Untersuchungen.
Betreuungsvertrag
oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und der Gesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt.
Kunde
bezeichnet einen Unternehmer mit natürlicher oder juristischer Person, der Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt.
Schriftlich
bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax.
Vertragsbeginn
bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft abschließt.
VPI
bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.
Arbeitsschutz
bezieht sich auf Maßnahmen und Vorschriften, die dem Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz dienen und vor Gefährdungen, die bei der beruflichen Tätigkeit auftreten können, schützen.
Brandschutz
bezieht sich auf Maßnahmen, die der Verhütung von Bränden und der Begrenzung von Brandschäden dienen.
3. Preisvereinbarungen
3.1. Die Entgelte für die Leistungen der Gesellschaft sind im Betreuungsvertrag festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Entgelte für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der „Preisliste für Arbeitsmedizinische Untersuchungen“ festgelegt werden. Diese gilt zusätzlich zum Betreuungsvertrag und kann unter dem für Kunden bereitgestellten Link in ihrer aktuellen Version abgerufen werden.
3.2. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (wie z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV).
3.3. Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber des monatlichen Durchschnitts der letzten 12 Monate , sofern eine Erhöhung aufgrund der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Aufwendungen angemessen ist, mindestens jedoch um 2%.
4. Nebenkosten
4.1. Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs mindestens 7 Tage im Voraus der Gesellschaft mitgeteilt werden müssen. Andernfalls werden bis zu 100% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
4.2. Eine Terminvergabe kann nur effektiv erfolgen, indem ein Besuch außerhalb der Räumlichkeiten des Betriebsarztes mindestens 4 Stunden umfasst. Sollte ein Termin einen geringeren Umfang als 4 Stunden aufweisen, ist es dem Betriebsarzt dennoch und unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand freigestellt, für diesen Termin 4 Zeitstunden zu berechnen. Fahrtkosten werden zusätzlich nach dem im Betreuungsvertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit den Termin vom Ort des Kunden mit angemessener Frist in die eigenen Räumlichkeiten zu verlegen.
4.3. Kosten, die durch dritte Parteien bei der Erbringung unserer Leistungen entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Materialkosten, Kosten für Subunternehmer oder sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.
5.2 Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im Voraus zu leisten. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
5.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Beanstandungen der Rechnungen der Gesellschaft sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
6. Fristen und Termine
6.1 Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft verbindlich. Die Einhaltung der Termine und Fristen durch die Gesellschaft setzt die rechtzeitige Lieferung von Kundenunterlagen voraus.
6.2 Die Gesellschaft ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt sind die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Kunde wird von der Gesellschaft über Fälle höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
7. Mitwirkungspflicht und Datenschutz
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung der Gesellschaft bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich der Gesellschaft vor Beginn der Dienstleistung alle für die Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
7.3 Der gesetzliche Datenschutz ist zu beachten und zu wahren.
7.4 Der Betriebsarzt möchte Rechnungen möglichst transparent stellen. Deswegen ist der Betrieb verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rechnungen, die der Betriebsarzt stellt, durch den Betrieb entsprechend des Datenschutzes und unter Verschwiegenheit durch geeignetes Personal behandelt werden und keine Informationen aus der Rechnungstellung gewonnen werden. Sollten Rechnungsinformationen durch den Betrieb zufällig oder bewusst Grundlage anderer Entscheidungen werden, so stellt der Betrieb den Betriebsarzt von Schadenersatzansprüchen infolge dieser Entscheidungen frei. Sofern der Betrieb die Nennung von Mitarbeiternamen nicht wünscht, kann dies im Rahmen der Stammdatenpflege in der Kommunikation mit der Kundenbetreuung angepasst werden.
8. Erbringung der Leistungen und Weisungsfreiheit
8.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z.B. Ärzte oder andere geeignete Dienstleister) zu bedienen. Die Gesellschaft sorgt dabei stets für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
8.2. Die Wahl des oder der beauftragten Ärzte und/oder sonstigen Dienstleister erfolgt nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Ärzte oder Dienstleister beauftragt werden.
8.3. Bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf medizinische und gesundheitliche Aspekte, handeln die beauftragten Ärzte und Dienstleister weisungsfrei und unabhängig. Sie sind dabei ausschließlich an ihre professionellen und ethischen Verpflichtungen und Richtlinien sowie an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
8.4. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ärzte und Dienstleister wird auch in ihrer Beziehung zum Kunden gewährleistet. Der Kunde hat insbesondere kein Weisungsrecht hinsichtlich medizinischer Entscheidungen oder gesundheitlicher Beurteilungen. Jede Einflussnahme auf die unabhängige und weisungsfreie Erbringung der Leistungen durch den Kunden ist untersagt.
9. Vertragsänderungen
9.1. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird die Gesellschaft den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Widerspruchsrecht.
9.2. Die geänderten AGB werden auf der Webseite der Gesellschaft unter https://companycheck-deutschland.de/agbs.html veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach Ablauf der vierwöchigen Kündigungsfrist gemäß vorheriger Klausel.
10. Haftung und Gewährleistung
Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, sofern und soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird keine Gewähr für Schutzrechte und/oder Urheberrechte Dritter bei Nutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Programme und Informationen übernommen. Die Haftung für betriebliche Folgeschäden von ausgefallenen oder verschobenen Terminen ist ausgeschlossen. Die ärztliche Berufshaftung bleibt davon unberührt.
11. Vermittlungsprovision
Sollten Mitarbeiter der Gesellschaft, die im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind während der Laufzeit oder in den beiden darauffolgenden Jahren direkt oder indirekt außerhalb des Betreuungsvertrages für den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde eine Vermittlungspauschale in Höhe der Rechnungssumme des letzten vollständig abgerechneten Betreuungsjahres, mindestens jedoch 40.000 EUR, an die Gesellschaft zu vergüten.
12. Aufbewahrung von Unterlagen
12.1. Die von der Gesellschaft zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
12.2. Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
13. Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 24 Monate und beginnt zum 01.01. des Kalenderjahres. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sofern der Vertrag nach dem 01.07. geschlossen wird, werden die Leistungen für das erste Rumpfjahr zu 50% berechnet und die Laufzeit beginnt dann zum 01.01. des folgenden Kalenderjahres.
14. Termine
Die Termine werden mit dem Kunden einvernehmlich vereinbart und immer schriftlich bestätigt. Umbuchungen und Termin-Verschiebungen müssen ebenfalls schriftlich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. In allen anderen Fällen sind die vereinbarten Preise nach folgender Staffel zu zahlen: Umbuchungen/Absagen 8-14 Tage vor dem Termin: 50%, 1-7 Tage vor dem Termin: 100%. Berechnung für nicht erschienene Mitarbeiter erfolgt individuell.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Gesellschaft.