Arbeitssicherheit
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V2)
Arbeitssicherheit im Betrieb
Erst wenn Ihnen die möglichen Risiken am Arbeitsplatz bewusst sind, können Sie sinnvolle Arbeitsschutz-Maßnahmen für die Sicherheit und damit auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ergreifen.
Die rechtlich notwendige Betreuung enthält folgende Leistungen:
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit – diese kann intern veröffentlicht werden
- Telefonische Auskünfte für alle Fragen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Informationsmodule zur ständigen Betriebsqualifizierung als Online-Version
- Laufende, rechtlich vorgeschriebene Betreuungsintervalle
- Unterstützung bei der Erstellung der „Personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung“
- Laufende Aktualisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
Wer ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt grundsätzlich der Unternehmer.
Eingesetzte und ausgewählte Führungskräfte sind per se in der Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das wird entweder im Arbeitsvertrag geregelt, mittels eines Organigramms oder aber es wird eine schriftliche Übertragung von Unternehmerplichten durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass eine Delegation der Verantwortung durch den Geschäftsführer nicht eine Befreiung von der Pflicht darstellt. Im Arbeitsschutz bleiben die Organisationspflichten (die Auswahl geeigneter Führungskräfte, Beschäftigter und Dienstleister sowie die Pflicht zur Kontrolle, Überwachung und gegebenenfalls zum Eingreifen) immer erhalten.
Informationen zu den BGW Unternehmerschulungen finden Sie hier.
Informationen zu Schulungen für Sicherheitsbeauftragte finden Sie hier.
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Unser Angebot
Pauschale Preise gestaffelt nach Unternehmensgröße und Betreuungsmodell
Innovative Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Individuelle Konzepte für Großkunden
Kurzfrstige Termine möglich
Unser kompetentes Team kümmert sich um eine zügige Beantwortung Ihrer Fragen
Zentrale Rufnummer: +49 40-9999 96000
Egal, ob bei laufenden, rechtlich vorgeschriebenen Betreuungsintervallen oder darüber hinausgehenden Anforderungen: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.